Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oldtimervermietung CD - Classic Wedding Cars für Selbstfahrer. Stand 01.01.2018 

 

§ 1 Geltungsbereich Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Kraftfahrzeugen für Selbstfahrern, sowie für sonstige Nebenleistungen der Oldtimervermietung Classic Wedding Cars für. Ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung kommt nur dann zustande, wenn er vom Vermieter schriftlich per Buchungsbestätigung bestätigt wurde.

 

 § 2 Zustandekommen des Vertrages Bei einer schriftlichen oder mündlichen Buchung erhält der Interessent eine Auftragsbestätigung mit allen Notwendigen Angaben, eine Rechnung über die Anzahlung und die Geschäftsbedingungen per e-mail oder Brief zugesandt. Durch Bezahlung der Anzahlung innerhalb von 7 Tagen kommt der Vertag zustande. Das gebuchte Fahrzeug bleibt bis zum Eingang der Anzahlung für den interessent längstens 10 Tage reserviert. Ohne Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum geht das Fahrzeug wieder in die freie Vermietung.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise Es gelten die bei Vertragsabschluss auf der Internetseite angegebenen Preise. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen bezüglich Mietzeit, Mietpreis, Kilometerpauschalen und sonstige Leistungen bleiben davon unberührt. Bei Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung von mindestens 30 % des Mietpreises zu bezahlen. Die Zahlung des gesamten Restpreises ist 7 Tage vor Fahrtantritt auf unser Konto zu überweisen. Nach Absprache kann die Restsumme auch in bar bei Abholung des Fahrzeugs bezahlt werden. Die Kaution, in Höhe der Selbstbeteiligung ist vor Fahrantritt zu hinterlegen. Alle Preise sind in EURO einschließlich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

 

§ 4 Vermittlung an Fremdfirmen Bei Vermittlung von Aufträgen an Fremdfirmen sind grundsätzlich der Auftraggeber und die ausführende Firma Vertragspartner. Oldtimervermietung Classic Wedding Cars ist in diesem Fall ausschließlich als Kontaktvermittler tätig.

 

§ 5 Auslandsfahrten Bitte beachten Sie als Selbstfahrer, dass sie mit Mietfahrzeugen nur nach Deutschland in die Schweiz nach Lichtenstein und nach Italien einreisen dürfen. Für alle anderen Länder besteht ein Einreiseverbot bzw. ist die Einreise nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit.

 

§ 6 Vertragsstornierung Beiden Vertragspartnern steht eine Stornierung zu. Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen berechnet die Oldtimervermietung Classic Wedding Cars folgenden Anteil der vereinbarten Fahrpreises als Aufwendungsersatz: 0% bis 8 Wochen vor Antritt der Fahrt, 40% bis 3 Wochen vor Antritt der Fahrt; 100 % danach. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen ist der eigentliche Eingang des Schreibens ausschlaggebend. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt. Sollte die gebuchte Fahrt/Fahrzeug aus gesundheitlichen, oder Wetter bedingten Gründen nicht angetreten werden können, oder dass gebuchte Fahrzeug durch Unfall oder technischen Defekt nicht zur Verfügung stehen, wird der Buchungsbetrag in einen Gutschein umgewandelt, und die gebuchte Fahrt kann dann an einem neuen Termin stattfinden.

 

§ 7 Verzögerungen/Verlängerungen der Mietzeit Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von Oldtimervermietung Classic Wedding Cars. Verlängerungen der vereinbarten Mietzeit sind möglich sofern Oldtimervermietung Classic Wedding Cars der Verlängerung zustimmt.

 

§ 8 Haftung des Kunden Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen am Fahrzeug. Vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und Dekorationen sind vom Auftraggeber wieder zu entfernen. Er haftet für alle Folgeschäden, die Oldtimervermietung Classic Wedding Cars behält sich vor Werbe anbringungen am Fahrzeug abzulehnen. Risiken während Film/Fotoaufträgen oder ähnlichen Aktionen sind durch eine vom Auftraggeber abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung) zu versichern. Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde ist das Rauchen oder der Verzehr von Getränken/Speisen in den Fahrzeugen nicht gestattet. Beim Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Reinigungspauschale von 150 € berechnet.

 

§ 9 Haftung der Oldtimervermietung Classic Wedding Cars Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von der Oldtimervermietung Classic Wedding Cars zurückzuführen. Sollte das im Mietvertrag angegebene Fahrzeug aus technischen Gründen, oder durch Unfall am Miettag nicht zur Verfügung stehen ist die Oldtimervermietung Classic Wedding Cars berechtigt ein anderes gleichwertiges Fahrzeug als Ersatz ohne jeglichen Wertausgleich einzusetzen. Weitergehende Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.

 

§ 10 Versicherungsschutz/Bedingungen Für die eigenen Fahrzeuge der Oldtimervermietung besteht eine Haftpflicht und eine Kaskoversicherung eine Insassenversicherung besteht nicht. Körper- oder Sachschäden an dritten: Diese Deckung ist ohne Aufpreis in den Mietkosten enthalten. Selbstfahrer haften für alle Schäden oder für den Verlust des Fahrzeuges, die sich während der Mietzeit ergeben, außer der Vermieter ist in der Lage, die Kosten der Schäden an dem Mietfahrzeug von einem verantwortlichen Dritten zu rückzubekommen. Grundsätzlich ist nur ein Fahrer, von dem wir vor Abfahrt eine Kopie des Führerscheins erhalten haben versichert. Sollten mehrere Personen das Fahrzeug fahren müssen diese vor Fahrantritt bei uns angemeldet werden und auch eine Führerscheinkopie abgeben. Zuzahlung je weiterem Fahrer 10,00 €. Nicht angemeldete Fahrer sind nicht versichert.

 

§ 11 Allgemeine Mietbedingungen für Selbstfahrer Das Mindestalter des Mieters beträgt 25 Jahre wobei der Mieter seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein muss.

 

§ 12 Besondere Mietbedingungen für Selbstfahrer Zeit und Kilometer rechnen sich ab/bis Firmensitz der Oldtimervermietung Classic Wedding Cars, ohne Treibstoffkosten/Hilfsstoffe. Minderkilometer werden nicht erstattet. Es ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung in bar zu hinterlegen. Die Fahrzeuge werden nicht für Winterfahrten bei Schnee und Eis oder für Rennveranstaltungen jeder Art abgegeben. Eine Vollkaskoversicherung mit 500,00 € Selbstbeteiligung ist im Mietpreis enthalten.

 

§ 13 Fahrzeuge: Kraftstoffe/Wartung-Selbstfahrer Bei Selbstfahrern ist der Kraftstoff nicht in den Mietkosten inbegriffen. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank bereitgestellt und ist mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Erfolgt dies nicht so ist der Vermieter berechtigt die entstandenen Tankkosten zum handelsüblichen Preis an den Mieter zzgl. 10,00 € Tankgebühr zu berechnen. Normale Wartung, Öl und Schmiermittel sind in den Mietkosten enthalten.

 

§ 14 Unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs-Selbstfahrer Der Mieter/Selbstfahrer haftet unbeschränkt für alle Schäden, die durch Ladegut oder unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere Ausreizen der Fahrleistung des Fahrzeuges sowie übertriebene Autobahn-Benutzung während der Mietdauer.

 

§ 15 Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist soweit zuständig, A – 6900 Bregenz.

 

§ 16 Teilunwirksamkeit sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.

 

Oldtimervermietung CD – Classic Wedding Cars Schöllergasse 7 - A6900 Bregenz Tel. 0043 (0)6504470650 email. cd-weddig@gmx.at web: www.cd-wedding.at